Reitordnung

Unsere goldenen Regeln


Die Einhaltung der folgenden Regeln ist für alle Anlagennutzer verpflichtend. 

 

1.       Ein höflicher Umgang ist eine selbstverständliche Grundlage für ein gutes Miteinander.

 

2.       Jeder Pferdesportler ist zu einer fairen und konstruktiven Auseinandersetzung mit einem Reitkameraden verpflichtet, wenn bei diesem Missstände in Ausbildung und Umgang mit dem Partner Pferd und damit ein Verstoß gegen die „Ethische Grundsätze des Pferdfreundes“ zu erkennen sind. (siehe FN Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport)

 

3.       Auf der gesamten Anlage ist das Pferd am geschlossenen Halfter mit Strick in der Hand zu führen (auch beim Grasen lassen). Im Stallgebäude ist Reiten verboten.

 

4.       Putz- und Beschlagplatz sind nach der Benutzung ordentlich zu verlassen. Kehren ist Pflicht!

 

5.       Absagen von Reitstunden im Reitbuch mindestens 24 Stunden im Voraus. Wiederholt unentschuldigtes Fehlen führt zum Ausschluss vom Reitunterricht.

 

6.       Die  Bahnregeln sind zu beachten, siehe FN Bahnregeln.

 

7.       Es gilt Reiten vor Longieren vor Laufen lassen. Reiter und Longierer nehmen Rücksicht aufeinander. Ist die große Halle frei, ist in der großen Halle vorrangig zu reiten.

 

8.       Es ist allen Reitern empfohlen einen Reithelm zu tragen. Für Minderjährige und im Reitunterricht ist es Pflicht.

 

9.       Aus Sicherheitsgründen sind feste Schuhe und dem Sport angemessene geschlossene Kleidung zu tragen (kein fliegender Schal…) Handys sind während des Reitens und Longierens nicht zu benutzen.

 

10.   Nach dem Springen, Longieren, Wälzen und Laufen lassen muss anschließend gerecht werden.

 

11.   Hindernisse und Stangen sind nach dem Benutzen aufzuräumen.

 

12.   Zuschauer werden gebeten, sich an der Bande rücksichtsvoll zu verhalten.

 

13.   Nach Nutzung der Hallen, Plätze und Wege (insbesondere der Fußgängerweg bis zur Brücke) ist unverzüglich abzubollen. Volle Schubkarren sind zu leeren.

 

14.   Ausreiten ist mit angemessener Reitausrüstung aus Sicherheitsgründen dringend empfohlen. Die Ausreitregeln sind hierbei zu beachten. Minderjährigen wird geraten in Begleitung eines Erwachsenen auszureiten.

 

15.   Der Besitzer haftet für seine Reitbeteiligung.

 

16.   Die Erteilung von Reitunterricht bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstandes.

 

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